Preise

Homöopathische Behandlungen
Erwachsene
Ausführliche Erstanamnese
(1,5 … 2 Stunden,
inklusive nachfolgender Ausarbeitung und Repertorisation)
160,– Euro
Folgetermin (ca. 60 Minuten)
 
60,– Euro
Kinder
Erstanamnese (1 Stunde)
Folgetermin (etwa 30 Minuten)

80,– Euro
30,– Euro
 
Telefonische Beratung je nach Länge (für 10 Minuten 10 Euro)  ab 10,– Euro
 
Körperliche Ursachenbehandlung
Erstanamnese Kinder (60 Minuten)
Erstanamnese (120 Minuten) inkl. homöopathischer Auswertung
80,– Euro
160,– Euro
Laborwerte werden direkt durch die Labore abgerechnet Laborpreis
Beratungen und Erläuterungen (auch telefonisch) zu Therapie, Krankheit und Laborwerten je nach Zeitaufwand (10 Minuten = 10 Euro)
 
ab 10,– Euro
 
Externe Patienten
Beratung zu Ihren Laborwerten (per Telefon/Email) je nach Zeitaufwand

Ermäßigter Schülerpreis für Heilpraktiker-Schüler und Studenten der Medizin.

Bitte haben Sie keine Scheu, mich in sozialen Härtefällen wegen eines Preisnachlasses anzusprechen.
Wir werden dann eine Lösung finden.


Über Telefongespräche und längere Emails bekommen Sie am Jahresende von mir eine Sammelrechnung, worin Termin, Dauer und Thema stichpunktartig erklärt sind.

Abgesagte Termine

Die vereinbarte Zeit reserviere ich voll und ganz für Sie allein.
Bis zu zwei Tagen vorher können Sie einen Termin unentgeltlich absagen. Danach fällt das halbe Honorar an. Wird ein Termin nicht wahrgenommen, obwohl er nicht abgesagt wurde, muss ich das volle Honorar in Rechnung stellen.

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Gebührenerstattung durch Zusatzversicherungen

Einige Krankenkassen und Zusatzversicherungen übernehmen Kosten einer homöopathischen Behandlung, jedoch nur unter bestimmten Einschränkungen.

Darin wird für Homöopathische Behandlungen eine Standarddauer von nur 30 Minuten angesetzt
(je nach Kasse 15,40 € bis 41,00 € Erstattung, aber nur alle zwei Monate).
Zusätzliche Beratungen 8,20 bis 20,50 € Erstattung, selbst wenn diese 45 Minuten oder länger gedauert haben.

Alle Krankenversicherungen übernehmen grundsätzlich nur die Kosten einer komplementärmedizinischen Behandlung, wenn eine behandlungsbedürftige Krankheit vorliegt. Dies muss durch eine Diagnosebezeichnung aus der ICD 10 untermauert sein.
Viele meiner Patienten sehen eine homöopathische Behandlung jedoch auch als einen Weg, persönlich zu wachsen und sich weiter zu entwickeln, auch ohne manifeste körperlichen Beschwerden.
Bitte erwarten Sie nicht, dass dies von der Kasse bezahlt wird. Die Aufgabe der Krankenkassen ist lediglich die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit – so hat es der Gesetzgeber definiert.
Krankenkassen sollen das finanzielle Risiko durch schwere Krankheiten sozial verteilen. Sie haben leider nicht die Aufgabe, dafür zu sorgen, dass Sie ganzheitlich gesund werden und sich wohl fühlen.

Wenn Sie eine Zusatzversicherung abschließen mit dem Gedanken, sich Ihre persönliche Entwicklung dadurch zu finanzieren, rate ich Ihnen ehrlichen Herzens: Lassen Sie es bleiben. Im Durchschnitt müssen Sie immer mehr in eine Versicherung einzahlen, als Sie heraus bekommen. Schließlich muss die Versicherung einen Gewinn erwirtschaften.

Rechnungen

Quittungen für Ihre Steuererklärung können sie jederzeit bekommen.

Für die private Krankenkasse oder Zusatzversicherung erstelle ich auf Wunsch am Jahresende eine Abschlussrechnung über alle Termine, wobei ich mich bemühe, die entsprechenden Kennziffern so anzusetzen, dass Ihnen möglichst alle Termine anerkannt werden.
Die Erfahrung zeigt, dass private KV es öfter auf längere rechtliche Auseinandersetzungen anlegen. Gerade Kranken fehlt dazu die Kraft und Geduld.

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