Preise
Homöopathische Behandlungen
Erwachsene
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Ausführliche Erstanamnese (1,5 … 2 Stunden, inklusive nachfolgender Ausarbeitung und Repertorisation) |
160,– Euro |
Folgetermin (ca. 60 Minuten) |
60,– Euro |
Kinder Erstanamnese (1 Stunde) Folgetermin (etwa 30 Minuten) |
80,– Euro 30,– Euro |
Telefonische Beratung je nach Länge (für 10 Minuten 10 Euro) | ab 10,– Euro |
Körperliche Ursachenbehandlung
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Erstanamnese Kinder (60 Minuten) Erstanamnese (120 Minuten) inkl. homöopathischer Auswertung |
80,– Euro 160,– Euro |
Laborwerte werden direkt durch die Labore abgerechnet | Laborpreis |
Beratungen und Erläuterungen (auch telefonisch) zu Therapie, Krankheit
und Laborwerten je nach Zeitaufwand (10 Minuten = 10 Euro) |
ab 10,– Euro |
Externe Patienten
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Beratung zu Ihren Laborwerten (per Telefon/Email) | je nach Zeitaufwand |
Ermäßigter Schülerpreis für Heilpraktiker-Schüler und Studenten der Medizin.
Bitte haben Sie keine Scheu, mich in sozialen Härtefällen
wegen eines Preisnachlasses anzusprechen.
Wir werden dann eine Lösung finden.
Über Telefongespräche und längere Emails bekommen Sie am Jahresende von mir eine Sammelrechnung,
worin Termin, Dauer und Thema stichpunktartig erklärt sind.
Abgesagte Termine
Die vereinbarte Zeit reserviere ich voll und ganz für Sie allein.
Bis zu zwei Tagen vorher können Sie einen Termin unentgeltlich absagen. Danach fällt das halbe Honorar an.
Wird ein Termin nicht wahrgenommen, obwohl er nicht abgesagt wurde, muss ich das volle Honorar in Rechnung stellen.
Gebührenerstattung durch Zusatzversicherungen
Einige Krankenkassen und Zusatzversicherungen übernehmen Kosten einer
homöopathischen Behandlung, jedoch nur unter bestimmten Einschränkungen.
- Manche gestatten nur die Behandlung durch einen Arzt, auch wenn dieser keine gründliche homöopathische Spezialausbildung hat. Den Heilpraktiker müssen Sie selbst bezahlen
- Kosten werden immer nur teilweise übernommen, und zwar gemessen an einer Preisliste von 1985, der sogenannten GebüH.
Darin wird für Homöopathische Behandlungen eine
Standarddauer von nur 30 Minuten angesetzt
(je nach Kasse 15,40 € bis
41,00 € Erstattung, aber nur alle zwei Monate).
Zusätzliche Beratungen 8,20 bis 20,50 € Erstattung, selbst wenn diese
45 Minuten oder länger gedauert haben.
Alle Krankenversicherungen übernehmen grundsätzlich
nur die Kosten einer komplementärmedizinischen Behandlung,
wenn eine behandlungsbedürftige Krankheit
vorliegt. Dies muss durch eine Diagnosebezeichnung aus der ICD 10
untermauert sein.
Viele meiner Patienten sehen eine homöopathische Behandlung
jedoch auch als einen Weg, persönlich zu wachsen und sich
weiter zu entwickeln, auch ohne manifeste körperlichen
Beschwerden.
Bitte erwarten Sie nicht, dass dies von der Kasse bezahlt wird. Die
Aufgabe der Krankenkassen ist lediglich die Wiederherstellung der
Arbeitsfähigkeit – so hat es der Gesetzgeber definiert.
Krankenkassen sollen das finanzielle Risiko durch schwere Krankheiten
sozial verteilen. Sie haben leider nicht die Aufgabe, dafür
zu sorgen, dass Sie ganzheitlich gesund werden und sich wohl
fühlen.
Wenn Sie eine Zusatzversicherung abschließen mit dem Gedanken, sich Ihre persönliche Entwicklung dadurch zu finanzieren, rate ich Ihnen ehrlichen Herzens: Lassen Sie es bleiben. Im Durchschnitt müssen Sie immer mehr in eine Versicherung einzahlen, als Sie heraus bekommen. Schließlich muss die Versicherung einen Gewinn erwirtschaften.
Rechnungen
Quittungen für Ihre Steuererklärung können sie jederzeit bekommen.
Für die private Krankenkasse oder Zusatzversicherung erstelle ich auf Wunsch am Jahresende eine
Abschlussrechnung über alle Termine, wobei ich mich bemühe, die entsprechenden
Kennziffern so anzusetzen, dass Ihnen möglichst alle Termine anerkannt werden.
Die Erfahrung zeigt, dass private KV es öfter auf längere rechtliche Auseinandersetzungen anlegen. Gerade Kranken fehlt dazu die Kraft und Geduld.